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Ursprung von Ihrem Produkt
Sind Sie ermächtigter Ausführer? Dann haben Sie eine Erleichterung bei der Ausfuhr Ihrer Ware, müssen aber eine Ursprungskalkulation vorweisen können.
Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen.
Die Vorzugsbehandlung dieser Abkommen gilt jedoch nur für Waren, die die vorgesehenen Ursprungs-
Der Weg bis zur Ursprungsbestimmung ist komplex und sehr aufwendig.
Ich werde für Sie den genauen Ursprung Ihrer Produkte eruieren.
wird vom Staat vorgeschrieben, erst Recht wenn Sie den Status "ermächtigter Ausführer" haben
vergünstigt und erleichtert die Ein/Ausfuhr